DSGVO - Schonfrist ist vorbei
Verarbeitung von Personen bezogenen Daten durch Dritte ohne Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV) ist nicht zulässig. Im aktuellen Fall (https://bit.ly/2sD9TZb) haben die Gerichte entschieden und zu einer Strafe von 5.000 € verhängt. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung solcher Dokumente... Sprechen Sie uns heute noch an.